Naherholung

Bremerhaven ist umgeben von Freier Landschaft“ (Lapro 2020, S. 76). Zur östlichen, aber auch nördlichen und südlichen Seite „ist die Stadt umgeben von weiten Grünland-Graben-Arealen, die seit jeher typisch sind für die Marschenlandschaft. Charakteristische Landschaftsräume, in denen diese Nutzung bis heute fortbesteht und erlebbar ist sind die Rohrniederung, die Geesteniederung und die landwirtschaftlich genutzten Flächen um Weddewarden. Sie sind geprägt von einer Vielzahl von Gräben und dem Fehlen vertikaler Strukturen, sodass – insbesondere in Verbindungen mit den angrenzenden Grünländern auf niedersächsischer Seite – ein Eindruck von grenzenloser Weite entsteht. [...] Die weitläufigen Grünlandstandorte sind jedoch gleichzeitig prädestiniert als Standort für Windkraftanlagen. Insbesondere die Geesteniederung, in deren bremischen Abschnitt bereits sechs Anlagen umgesetzt wurden, verliert dadurch an Bedeutung. Die vergleichsweise kleinen Energiefreileitungen, die die Geesteniederung ebenfalls durchziehen, treten in diesem Zusammen in den Hintergrund“ (Lapro 2020, S. 76). „Die Geeste war Ausgangspunkt für die Stadtentwicklung Bremerhavens und zieht sich als Band von Ost nach West und mündet in die Weser. In den letzten Jahrzehnten wurde sie mehrfach begradigt und als Schifffahrtsweg ausgebaut. Von den ursprünglich vier Flussschlingen innerhalb der Landesgrenze sind zwei Windungen noch heute erhalten. Sie prägen wesentlich das Stadtbild Bremerhavens“ (Lapro 2020, S. 76). „Die Geestkante, die den Übergang von Marsch zu Geest markiert ist nur an einigen Stellen erlebbar. Sie ist in vielen Gebieten durch die Bebauung überprägt“ (Lapro 2020, S.78). „Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Erholung in Natur und Landschaft sind neben den Grünanlagen der Stadt auch die Kleingartenanlagen sowie die Grabelandareale. In unmittelbarer Nähe zum verdichteten Siedlungsraum bilden diese Gebiete den Übergang von bebauter zu unbebauter Landschaft“ (Lapro 2020, S. 78). Die Marschenlandschaft in der Geesteniederung mit dem typischen Grünland-Graben-Mosaik ist für das Erleben von Natur und Landschaft von hoher Bedeutung und da wo sie durch Windkraftanlagen visuell gestört wird von mittlerer (Lapro 2020, S. 79). „Anlagen mit einem hohen Wert für das Naturerleben sind strukturreiche Kleingarten- und Grabeland-Gebiete sowie kleinere Parks mit einem hohem Gehölzanteil“ (Lapro 2020, S. 79).

 

Wichtige Ziele für das Gebiet Ackmann/Thebushelmde

 

Im Allgemeinen:

- Erhalt der biologischen Vielfalt für zukünftige Generationen

- Schutz von Naturhaushalt und Naturgütern, also Sicherung der natürlichen Lebensgrundlage des Menschen

- Sicherung des Erholungswerts, dem Erleben von Natur und Landschaft

 

Aus dem Landschaftsplanerischen Leitbild 2035 für die Stadtgemeinde Bremerhaven (Lapro 2020, S. 88):

Ähnlich der Wälder liegen auch die größeren Parks der Seestadt, die von alten Bäumen geprägten Friedhöfe sowie die Anlagen mit strukturreichen Kleingärten und Grabeland im Übergang zum Siedlungsraum. Innerhalb der Stadt sind sie wichtige Elemente des Biotopverbunds und der innerstädtischen Vernetzung. Gleichfalls stellen sie bedeutende Freiräume für die siedlungsnahe Erholung dar. Auch die überwiegend privat genutzten Kleingarten- und Grabelandanlagen sind mithilfe von Wegen und gemeinschaftlich nutzbaren Arealen für die gesamte Bevölkerung erlebbar.“ 

 

Als Ziel für die dauerhafte Sicherung der biologischen Vielfalt ist im Lapro 2020 (S. 89-90) u.a. definiert: „Als naturraumtypische Biotopkomplexe sind insbesondere zu erhalten bzw. wiederherzustellen: die Grünland-Graben-Areale der Luneplate sowie der Geeste- und Rohrniederung“. Außerdem: „Die jeweils naturraum- und standorttypischen Gehölzarten sind auch im besiedelten Bereich an geeigneten Standorten zu verwenden bzw. beizumischen. Obstbäume, insbesondere Hochstämme, alte Sorten und deren Wildformen sowie andere fruchttragende Gehölze werden als Lebensstätten für Vögel, Fledermäuse und Kleinsäuger erhalten und im besiedelten Bereich sowie im Übergang zur freien Landschaft werden entsprechende Bestände entwickelt.“ Und weiter: „Der Flächenanteil der Lebensräume, deren charakteristische Artenvielfalt von natürlicher Dynamik abhängig ist (z.B. natürliche Fließgewässer, Verlandungszonen der Stillgewässer, Sümpfe, Wattflächen, tidebeeinflusste Überschwemmungsflächen, Wälder) wird nach Möglichkeit erhöht; mindestens 10 % der Stadtgemeinde [...] ungeachtet der Weser bleiben bis 2035 einer natürlichen, eigendynamischen Entwicklung überlassen.“ Hinzu kommt, dass (1) die Geeste mit ihren Ufern als wichtiger Lebensraum für Fischotter und Teichfledermaus zu erhalten und zu entwickeln ist, (2) die Gräben der Marsch so zu unterhalten sind, „dass geeignete Lebensbedingungen für die hier auftretenden Arten von gemeinschaftlichem Interesse - Steinbeißer und Bitterling – erhalten bzw. entwickelt werden“ und (3) „die Lebensräume der in Bremerhaven regelmäßig vorkommenden nationalen Verantwortungsarten, wie Teichfrosch, Teichfledermaus, Fischotter, Goldregenpfeifer und Kiebitz sind zu erhalten und zu entwickeln“. „Lebensstätten gefährdeter und für die naturraumtypischen Lebensräume repräsentativer Zielarten des Naturschutzes zu erhalten sind, zu entwickeln bzw. wieder herzustellen, z.B. von Moorfrosch und Kreuzotter (Fehrmoor, Ahnthammsmoor), Grüner Mosaikjungfer (Krebsscherengräben Rohr- und Geesteniederung), Grünspecht, Hohltaube, Neuntöter und Fledermäusen (Wälder, Forste und Parks mit Altbäumen) sowie Bekassine, Wachtelkönig und Blaukehlchen (Grünland-Graben-Areale, Röhrichte) und anderen“ (Lapro 2020, S. 91). Auch im Gebiet Ackmann/Thebushelmde kommen gesichert Kreuzotter und Fledermäuse vor.

In den Kanälen, Fleeten und Grabensystemen, die nicht ausschließlich der Entwässerung dienen, werden konstant ausreichend hohe Wasserstände für das Überleben möglichst artenreicher, typischer Fließgewässerlebensgemeinschaften gesichert bzw. entwickelt“ (Lapro 2020, S. 91). Das Fleth Ackmann dient nicht nur der Entwässerung, sondern gehört zum Geotop „Alte Geestschleife“ und ist Lebensraum für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten im Fließgewässer selbst und in den Uferbereichen. 

Böden sollen generell so erhalten werden, „dass sie ihre Funktion im Naturhaushalt erfüllen können und ihre natürliche Fruchtbarkeit behalten. Im Hinblick auf die biologischen Funktionen und Stoffflüsse sind sie möglichst schonend zu bearbeiten und vor Austrocknung, Verdichtung und Erosion zu schützen“ (Lapro 2020, S. 92). Außerdem ist die vor Erosion schützende Dauervegetation im Überschwemmungsgebiet Geeste zu erhalten.

Wichtig ist, dass mit Boden sparsam umzugehen ist (Lapro 2020, S. 93): „Im besiedelten Bereich und bei Neuerschließungen ist das Filter- und Rückhaltevermögen des Bodens für Stoffe und Niederschlagswasser so weit wie möglich zu erhalten. Neuversiegelungen sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren. Nicht mehr genutzte versiegelte Flächen sind zu entsiegeln und zu renaturieren.“

Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser ist dafür Sorge zu tragen, dass es vor Beeinträchtigungen, z.B. stofflich belastete Einleitungen aus Mischwasserabschlägen, zu bewahren ist. „In allen Gewässern ist eine gute Wasserbeschaffenheit hinsichtlich der physikalischen und chemischen Parameter zu sichern bzw. zu erreichen“ (Lapro 2020, S. 93). „Die natürliche Selbstreinigungsfähigkeit und Dynamik der Still- und Fließgewässer ist zu erhalten. Dies gilt besonders für naturnahe Gewässerabschnitte, auch an Gräben und Fleeten, ein-schließlich ihrer Ufer, Auen und sonstigen Rückhalteflächen. Gewässerrandstreifen sollen sich mindestens auf den gesetzlich geschützten Uferrandstreifen von 10 m im Außenbereich möglichst eigendynamisch entwickeln. Die Gewässer sind schonend, unter Beachtung ihrer ökologischen Funktionen zu unterhalten. Naturferne Gewässerabschnitte sollen unter Einbeziehung ufernaher Flächen renaturiert werden. Ist dies aufgrund der Nutzung nicht möglich, sind die Ufer bei Instandsetzung oder Neubau mit für Pflanzen und Tiere besiedelbaren Materialien zu befestigen“ (Lapro 2020, S. 93-94). Außerdem heißt es in der Zielformulierung: „Hochwasserschutz hat auch durch natürliche oder naturnahe Maßnahmen zu erfolgen, insbesondere indem das bestehende Überschwemmungsgebiet Geeste von Bebauung freigehalten wird. Eine Erweiterung der Überschwemmungsfläche in die Nördliche Geesteniederung sollte geprüft werden.“ Und weiter: „Für einen ausgeglichenen Niederschlags-Abflusshaushalt ist das Rückhaltevermögen durch die Schaffung von Zwischenspeicher- und Versickerungsflächen zu erhöhen. [...] Für den vorsorgenden Grundwasserschutz ist u.a. durch schonende Bodennutzung [...] und Sicherung der Grundwasserneubildung auf den Geestflächen Sorge zu tragen.“ 


-Bezüglich des Schutzgutes Luft/Klima wird im Lapro (2020, S. 94) folgende Ziele formuliert: 

- „eine wassersensible Stadt- und Freiraumgestaltung. Wesentliche Themen sind die Intensivierung der naturnahen bzw. ökologischen Regenwasserbewirtschaftung und die Suche von Rückhaltepotenzialen in Siedlungsgebieten für den Starkregenfall“,

- „ein fachressortübergreifendes Konzept zur Erhöhung des Baumanteils sowie zum zukünfti-gen Umgang mit bestehenden Stadtbäumen“,

- „eine klimaangepasste Gestaltung von Gewässern durch deren naturnahe Weiterentwicklung“

Für das Landschafts- und Freiraumerleben (Lapro 2020, S. 95) sollen Natur und Landschaft „vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Fehlentwicklungen werden nach Möglichkeit, z.B. bei Nutzungsaufgaben, zurückgenommen.“ „Die historisch gewachsene, land- und forstwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaft ist als vorherrschende Form der Erholungslandschaft zu schützen, insbesondere die Grünland-Graben-Gebiete, die durch Gehölz- und Saumstrukturen gegliederten Geestrandbereiche [...] Die Kulturlandschaft ist als Beitrag zum Landschaftserleben standortgerecht zu bewirtschaften und artenreich zu entwickeln. Sie ist u.a. durch wahrnehmbare Blühaspekte im Grünland, in Ackerrainen und in den Gehölzen sowie durch Förderung unterschiedlicher Gehölzarten und -altersklassen aufzuwerten. Landschaftselemente der Kulturlandschaft mit besonderer Erlebniswirkung sind einschließlich ihres erlebniswirksamen Umfeldes zu sichern, insbesondere: das ausgedehnte Netz an Gräben in den seit dem späten Mittelalter kultivierten Marschen, [...] alte Friedhöfe, Parks und Nutzgärten“

Außerdem sollen noch erkennbare topographischen Merkmale und Eigenheiten der Naturräume (Lapro 2020, S. 96), z.B. Geestränder, Gewässerläufe, Randmoore, flaches Marschenland, erhalten und durch gestalterische Maßnahmen nach Möglichkeit herausgestellt werden, „indem das natürliche Relief nicht verändert und unterbrochene Sichtbeziehungen wiederhergestellt werden.“ „Die naturgeprägten Bereiche und Elemente der Naturlandschaft sowie die Erlebbarkeit ihrer natürlichen Prozesse, wie jahreszeitliche Überflutungen, Sedimentation, Erosion und natürliche Vegetationsabfolgen (Sukzession), sind auch für das Naturerleben und die Umweltbildung des Menschen zu erhalten und in ausreichend großen Landschaftsteilen zu entwickeln. Dies betrifft insbesondere: naturnahe Still- und Fließgewässer(abschnitte) einschließlich ihrer Uferbereiche, die Überschwemmungsflächen der Geeste,“ usw.. 

Wichtig für das Gebiet Ackmann/Thebushelmde ist: „Das Naturerleben in der Stadt soll durch naturnah gestaltete und teilweise extensiv gepflegte Grünflächen sowie durch die Vernetzung von Lebensräumen durch z.B. Fleete, Gräben und Kleingewässer, wildkrautreiche Säume, gestufte Gehölzränder, Baumreihen und Altbauminseln unter Wahrung deren Hauptfunktionen verbessert werden. Die Erlebbarkeit auffälliger Arten-gruppen wie z.B. Singvögel, Greifvögel, Spechte, Eulen, Fledermäuse, Blüten besuchende Insekten, Libellen an Gewässern und Heuschrecken auf Wiesen und Wegrainen soll durch Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen gefördert werden.“

Im Freiraum der Geesteniederung (Lapro 2020, S. 104), zu dem auch das Gebiet Ackmann/Thebushelmde gehört, soll die Lebensraum- und Vernetzungsfunktion gesichert und entwickelt werden, d.h. naturnahe Gewässerabschnitte an der Geeste sollen durch Gewässeraufweitungen, naturnahe Polder, artenreiche Gräben und artenreiches Grünland gefördert werden. Im Freiraumkopnzept des Lapro (2020) sollen Ränder und Übergänge zwischen Stadt und Landschaft betont, kleine Fließgewässer als Landschaftskorridore und grüne Gewässerverbindungen für die landschaftsbezogene Erholung, Biotopentwicklung und Wasserrückhaltung entwickelt werden (S. 105). Dies trifft eindeutig auf das Gebiet Ackmann/Thebushelmde und das Fleth Ackmann zu. Das Gebiet soll gesichert und entwickelt werden, da es eine hohe Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege hat, „die aber in Teilbereichen oder hinsichtlich bestimmter ökologischer Parameter noch entwicklungsbedürftig sind. Durch Pflege und Bewirtschaftung soll ein gewünschter ökologischer Zustand erhalten oder herbeigeführt werden. Sukzessionsflächen sind hier zu-geordnet, wenn sie noch wenig entwickelt sind und ggf. weiterer Initialmaßnahmen bedürfen“ (Lapro 2020, S. 158-160; auf der Karte S. 159 wird in diesem Gebiet das geplante Baugebiet ausgespart, was bei dieser Zielanforderung ökologisch gesehen keinen Sinn macht).

Die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Bereich Thebushelmde soll als Grünlandgebiet offen und als Voraussetzung für die Bedeutung als Vogelrast- und Brutgebiet und für das erleben der typischen Marschenlandschaft als prägende Nutzungsform erhalten bleiben und „in bestimmten Teilen, soweit es zur Erreichung der Schutzziele erforderlich ist, wieder artenreicher entwickelt werden“ (Lapro 2020, S. 162). Weiter auf S. 163 (Lapro 2020) heißt es: „Das Netz an Gräben ist im Rahmen eines abgestimmten Konzeptes na-turverträglich zu unterhalten. Die Habitatqualität insbesondere für Brut- und Rastvögel ist durch ein gezieltes Bewirtschaftungsmanagement zu verbessen. Dabei geht es vor allem darum, Düngung, Beweidungsdichte, Mahdtermine, Be- und Entwässerung und andere Bewirtschaftungsmaßnahmen mit den ökologischen Erfordernissen abzustimmen.“ Im Bereich Ackmann haben Bäume wegen ihres Alters und ihrer prägenden Erscheinung eine sehr hohe Bedeutung für den Artenschutz, aber auch für das Ortsbild (Vgl. Lapro 2020, S. 165). Außerdem sind die Grünflächen im Gebiet Ackmann „als innerstädtische Erholungsräume, als Lebensräume für wild lebende Tiere und Pflanzen sowie bioklimatisch wirksame Ausgleichsräume zu erhalten und zu pflegen.“ „Entwicklungsziele sind sowohl die nutzergerechte, dem demografischen und sozialen Wandel folgende Unterhaltung und Ausstattung als auch die Steigerung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit durch vielfältige Biotope. Angestrebt ist eine naturnahe Anlage und extensive Pflege, soweit dies mit dem vorrangigen Erholungszweck vereinbar ist. Ihre bioklimatische Funktion soll durch Vermeidung von Austauschbarrieren innerhalb und gegenüber angrenzender Bebauung berücksichtigt werden.“ Hinzu kommt, dass „Kleingärten und Grabeland [...] gesondert als Erholungsflächen mit vielfältiger gärtnerischer Nutzung und vielfältigen Biotopstrukturen hervorgehoben“ werden. „Sie sind in ihrem Bestand zu sichern und den zukünftigen Erholungsbedürfnissen der städtischen Bevölkerung anzupassen. Als besonderer Beitrag zur biologischen Vielfalt sollte die Kultivierung hochstämmiger Obstbäume alter Sorten, die Erhöhung der Strukturvielfalt und eine weitgehend extensive Pflege der Freiflächen erhalten bzw. wieder belebt und gefördert werden.“